DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Im Rahmen meiner Tätigkeit als freiberufliche Hebamme erhebe, speichere und verarbeite ich personenbezogene Daten meiner zu betreuenden Personen und Familien. Dies umfasst insbesondere:
Rechtsgrundlagen
Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b, c und Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO in Verbindung mit:
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert – in der Regel 10 Jahre nach Abschluss der Betreuung, ggf. länger bei abrechnungs- oder steuerrechtlicher Relevanz.
Weitergabe von Daten
Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer:
Ihre Rechte nach DSGVO
Sie haben jederzeit das Recht auf:
EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG
Die folgenden Angaben sind für ein Betreuungsverhältnis obligatorisch, da sie für die Durchführung bestimmter Leistungen zwingend notwendig sind (z.B. Dokumentation und Abrechnung mittels Hebamio Software). Die Einwilligung kann jedoch jederzeit widerrufen werden.
Stand: 17.09.2025
SPRECHZEITEN
Die Hebamme steht in keiner allgemeinen Rufbereitschaft für die Familie. Bei Fragen, die in der Schwangerschaft und im Wochenbett auftreten, ist sie zu festen Sprechzeiten von Montag bis Freitag von jeweils 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr telefonisch erreichbar. Zu Terminvereinbarungen kann WhatsApp Business verwendet werden. Sie meldet sich bei Nichterreichbarkeit so bald wie möglich innerhalb ihrer Sprechzeiten oder darüber hinaus zurück.
Persönliche Termine finden wochentags zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr statt. Am Wochenende ist die Hebamme sowohl aufsuchend als auch telefonisch nur nach vorheriger Vereinbarung tätig.
Außerhalb der Sprechzeiten, bei Notfällen oder in der Urlaubs- und Fortbildungszeit ist die Frau verpflichtet, die ggf. vorliegende Vertretungskollegin, einen Arzt oder eine Ärztin, die nächste Notfallambulanz oder Rettungsleitstelle zu kontaktieren oder aufzusuchen.
URLAUBS- UND FORTBILDUNGSZEITEN
Die Urlaubs- und Fortbildungszeiten der Hebamme können der Homepage hier entnommen oder bei der Hebamme direkt angefragt werden. Urlaubs- und Fortbildungszeiten können sich, je nach Angebot und persönlichen Plänen spontan ändern. Demnach ist die Familie selbst verpflichtet, sich über die Abwesenheit der Hebamme zu informieren und selbstständig für den Zeitraum der Abwesenheit nach Alternativ- oder Urlaubsbetreuungen zu suchen. Die Hebamme ist in dieser Zeit nicht verpflichtet für eine Vertretungskollegin zu sorgen. Sollte die Hebamme eine feste Kooperationspartnerin für ihren Abwesenheitszeitraum haben, wird die Familie von dieser betreut. Es gelten dann die Vertragsbedingungen der Vertretungskollegin.
TERMINVERSCHIEBUNGEN UND -ABSAGEN
Aufgrund der Unplanbarkeit von vorangehenden oder nachfolgenden Terminen, insbesondere bei Wochenbettbesuchen, ist es möglich, dass die Hebamme bis zu einer Stunde früher oder später zum vereinbarten Termin erscheint. Eine Ankündigung dieser Verspätungszeit ist seitens der Hebamme nicht nötig, wird jedoch im Regelfall über WhatsApp Business oder telefonisch kommuniziert. Die betreute Frau oder Familie ist demnach für die Flexibilität im Alltag verantwortlich oder muss Terminverschiebungen in Kauf nehmen.
Wegen unplanmäßiger beruflicher oder privater bzw. gesundheitlicher Umstände kann es außerdem jederzeit zu kurzfristigen Terminabsagen und -verlegungen kommen. In diesen Fällen ist die Hebamme verpflichtet, das weitere Vorgehen, sobald möglich, mit der zu Betreuenden oder Familie zu kommunizieren und einen zeitnahen Ersatztermin anzubieten oder, sofern vorhanden, eine Vertretungskollegin zu benennen.
Terminverschiebungen oder -absagen seitens der Frau oder Familie müssen rechtzeitig kommuniziert werden, damit für die Hebamme keine Terminlücken entstehen. Termine, die seitens der Frau oder Familie in der Praxis stattfinden, müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, damit die Hebamme die Möglichkeit hat, den Terminausfall zu kompensieren und keine wirtschaftlichen Schäden erleidet. Nicht fristgerecht abgesagte oder unentschuldigt nicht wahrgenommene Termine werden mit 50€ privat in Rechnung gestellt.
HAFTUNG
Die Hebamme arbeitet eigenverantwortlich und haftet nur für die selbst erbrachten Leistungen der Hebammenhilfe an den zu betreuenden Personen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung beim Deutschen Hebammenverband (DHV) mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt/ eine Ärtin oder eine andere Berufs- oder Berufungsgruppe, Fachperson oder ein:e Drittanbieter:in hinzugezogen wird, entsteht zu dieser Person ein selbstständiges Betreuungs- und Vertragsverhältnis, für deren veranlasste Leistungen und Behandlungen die Hebamme keinerlei Haftung übernimmt.
Die Hebamme übernimmt die Verantwortung in der ihr zugeschriebenen Kompetenzbereiche. Werden diese überschritten, ist die Hebamme verpflichtet, dies zu kommunizieren und Mutter und/oder Kind in ärztliche bzw. klinische Behandlung zu überweisen.
DATENSCHUTZ & SCHWEIGEPFLICHT
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Datenschutz- und Einverständniserklärung wurde in einem separaten Dokument versendet und unterschrieben.
Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht entsprechend § 203 StGB und darf die erhobenen Daten lediglich zur Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Sicherung der Qualität der Hilfeleistung nutzen. Liegt eine gerechtfertigte Notfallsituation vor, insbesondere wenn die Frau nicht ansprechbar ist und dringend weitere fachliche Hilfe benötigt wird, ist der Hebamme die Übermittlung auch an unbeteiligte andere Personen zur Hilfeleistung gestattet.
PRAKTIKANT:INNEN
Zum Zwecke der Berufsorientierung wird die Hebamme zeitweise von Praktikant:innen begleitet. Diese unterliegen ebenfalls der Schweigepflicht. Wenn der/die Leistungsempfänger:in damit nicht einverstanden ist, muss dies von ihrer Seite aus kommuniziert werden.
WAHLLEISTUNGEN
Diese Leistungen sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Hebammenhilfe und werden nur auf ausdrücklichen Wunsch der Frau als Privatleistung gemäß individueller Honorarvereinbarung erbracht. Diese sind:
Je nach Auslastung der Hebamme kann das Wahlleistungsspektrum variieren. Nähere Informationen zu den einzelnen Leistungen und deren Preisen erhält die zu Betreuende auf der Homepage der Hebamme oder durch Anfrage.
AUSFALLGEBÜHREN BEI WAHLLEISTUNGEN
Wird eine gebuchte Wahlleistung von der Vertragspartnerin nicht wahrgenommen oder nicht mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt, wird der vollständige Betrag der jeweiligen Leistung als Ausfallgebühr in Rechnung gestellt. Die Wahlleistungen werden terminlich verbindlich vergeben und sind nicht kurzfristig anderweitig belegbar. Diese Regelung gilt unabhängig vom Versicherungsstatus, da es sich um privat zu zahlende Zusatzleistungen außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen handelt.
PRIVATRECHNUNGEN
Eigenanteil-, Wahlleistungs- oder Privatgebührenverordnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ausschließlich via Banküberweisung zu begleichen. Zur fristgerechten Zahlung ist der/die Vertragspartner:in auch vor der Rückerstattung der privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfe verpflichtet.
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammentarife erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keinerlei Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
Die Hebamme behält sich bei Zahlungsverzug das Einleiten eines Mahnverfahrens oder die Übergabe an ein Inkassounternehmen vor. Etwaige daraus entstehende Zusatzkosten trägt die zu betreuende Person.
VERTRAGSAUFLÖSUNG
Die zu betreuende Frau erhält neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Behandlungsvertrag, den sie nach Einverständnis der AGB elektronisch unterschreibt. Der Behandlungsvertrag macht das Betreuungsverhältnis zwischen Leistungserbringerin und -empfängerin bindend, kann jedoch von beiden Parteien ohne die Nennung von Gründen schriftlich zu jeder Zeit aufgelöst werden.
Im Falle der Beendigung des Behandlungsvertrags durch die Hebamme ist diese nicht verpflichtet, eine Kollegin für die weitere Betreuung zu benennen oder zu vermitteln.
WIDERRUFSRECHT
Die Patientin hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen elektronisch abgeschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist gilt ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss die Vertragspartnerin der Hebamme ihre Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) informieren. Die Widerrufserklärung ist an die private Adresse der Hebamme zu richten. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass die Mitteilung über den Widerruf vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird. Nach Ablauf der Widerrufsfrist ist eine Vertragsauflösung nur noch gemäß den in den AGB geregelten Bedingungen möglich.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Vorschrift. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnort der Hebamme, sofern gesetzlich zulässig.
Stand: 17.09.25
KURS- UND VORTRAGSANGEBOT
Krankenkassenleistung
Diese Kurse werden für die Teilnehmerin vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Selbstzahlleistung
Diese Kurse und Vorträge müssen privat gezahlt werden, da sie nicht Teil der Hebammengebührenverordnung sind.
KURSGEBÜHREN & ABRECHNUNG
Gesetzlich Versicherte
Bei Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskursen wird der Teil der Kursgebühr, der von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird, direkt mit der Kasse abgerechnet. Voraussetzung ist die fristgerechte Vorlage der Versichertenkarte und die verbindliche Teilnahme an den Kursstunden.
Nicht von der Kasse erstattungsfähige Anteile (z.B. Partnergebühren, versäumte Kursstunden) müssen privat gezahlt werden. Versäumte Kursstunden werden nach dem Privatgebührensatz Baden-Württemberg in Höhe der geplanten Kurszeit berechnet.
Fehlerhafte Angaben, die zu Abrechnungsproblemen führen, können eine private Berechnung der Kurskosten zur Folge haben. Änderungen der Daten (z.B. Anschrift, Krankenkasse) sind umgehend mitzuteilen.
Privatversicherte
Für die gesamte Kursgebühr wird eine Privatrechnung gestellt. Eine Erstattung durch die private Krankenversicherung liegt in der Verantwortung der Teilnehmenden.
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammentarife erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keinerlei Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
Kurse und Vorträge (Selbstzahlleistungen)
Kurse und Vorträge als Selbstzahlleistungen sind in der Regel nicht erstattungsfähig durch die Kasse. Für diese Leistungen wird eine Privatrechnung gestellt. Manche Krankenkassen bezuschussen gewisse Leistungen teilweise oder übernehmen die Kosten hierfür nach Einreichen der dieser vollständig.
PRIVATRECHNUNGEN
Eigenanteil-, Wahlleistungs- oder Privatgebührenverordnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ausschließlich via Banküberweisung zu begleichen. Zur fristgerechten Zahlung ist die Vertragspartnerin auch vor der Rückerstattung der privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfe verpflichtet.
Die Hebamme behält sich bei Zahlungsverzug das Einleiten eines Mahnverfahrens oder die Übergabe an ein Inkassounternehmen vor. Etwaige daraus entstehende Zusatzkosten trägt die zu betreuende Person.
RÜCKTRITT & KURSSTORNIERUNG
Rücktritt durch Teilnehmende
Ein kostenfreier Rücktritt ist bis 14 Tage vor Kursbeginn möglich. Danach wird eine Stornierungsgebühr von 50% der Kursgebühr fällig.
Bei Rücktritt ab 7 Tagen vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen wird die gesamte Kursgebühr berechnet - es sei denn, es wird eine Ersatzperson bzw. ein Ersatzpaar gestellt, die am Kurs teilnimmt.
Versäumte Kursstunden können aus organisatorischen Gründen nicht rückerstattet werden.
Rücktritt durch die Hebamme
Die Hebamme behält sich vor, Kurse bei zu geringer Teilnehmerzahl, Krankheit oder höherer Gewalt abzusagen. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Die Hebamme ist nicht verpflichtet für die Teilnehmerin nach Ersatz zu suchen, es wird jedoch nach Möglichkeit ein Ersatzkurs oder -vortrag angeboten.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Hebamme haftet nicht für Schäden, die durch Selbstüberschätzung, Nichtbeachtung von Anleitungen oder falsche Angaben durch die Teilnehmenden entstehen. Für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
DATENSCHUTZ & SCHWEIGEPFLICHT
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Datenschutz- und Einverständniserklärung wurde in einem separaten Dokument versendet und unterschrieben.
BILD, FILM- UND TONAUFNAHMEN & NUTZUNG DER KURSUNTERLAGEN
Bild-, Ton-, oder Videoaufnahmen während der Kurse sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Kursleitung erlaubt.
Die im Rahmen der Kurse und Vorträge bereitgestellten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und werden den Teilnehmer:innen ausschließlich zur Nutzung privater Zwecke zur Verfügung gestellt. Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder sonstige Nutzung durch Dritte - auch auszugsweise - ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Hebamme nicht gestattet.
Bei Zuwiderhandlungen behalte ich mir vor, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Vorschrift. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnort der Hebamme, sofern gesetzlich zulässig.
Potrošači imaju pravo na odustanak pod sljedećim uvjetima:
Potrošač je svaka fizička osoba koja sklopi pravni posao u svrhu koja se ne može pretežito pripisati njegovoj gospodarskoj ili samostalnoj profesionalnoj djelatnosti. Primalja/primaljska ordinacija ističe sudioniku sljedeće: Imate pravo otkazati ovaj ugovor u roku od 14 dana bez navođenja razloga. Otkazni rok je 14 dana od dana sklapanja ugovora. Kako biste iskoristili svoje pravo na odustajanje, morate obavijestiti primalju o svojoj odluci da odustanete od ovog ugovora jasnom izjavom (npr. pismom poslanim poštom ili e-poštom). Kako bi se ispunio otkazni rok, dovoljno je da prije isteka otkaznog roka pošaljete obavijest o ostvarivanju prava na otkaz.
Posljedice opoziva
Primalja/primaljska ordinacija dužna je sve uplate primljene od polaznice vratiti odmah, a najkasnije u roku od 14 dana od dana primitka obavijesti o opozivu. Ako je sudionik zatražio da usluga počne tijekom razdoblja otkazivanja, sudionik mora platiti primaljskoj ordinaciji odgovarajući iznos koji odgovara omjeru usluge iskorištene do tog trenutka.